Gesetzliche Vorgaben

Die arbeitsmedizinische Betreuung wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Art und Tiefe der Betreuung ist hierbei in verschiedenen Normen, Regeln und Vorschriften definiert. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) legen hierbei im Wesentlichen die nötigen Maßnahmen fest.

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